Hallo zusammen!
Quasi aus aktuellem Anlass habe ich folgenden Featurewunsch zur Fotogallerie:
Je Bild (oder ggf. zunächst je Ordner) eine Option, welche es ermöglicht, Bilder in Abhängigkeit vom Loginzustand ein- oder auszublenden.
Vielleicht wären auch zwei Realisierungsstufen denkbar:
In der Ersten gibt es die Unterscheidung bezogen auf den Ordner bzw. Unterordner einer Veranstaltung. Das Recht, die Option zu aktivieren ist an das Recht gebunden, Fotogallerien zu bearbeiten.
In einer zweiten Stufe können Bildunterschriften und/oder Kommentare zu den Bildern gespeichert werden. Dann lässt sich auch das Recht für "nur eingeloggt sichtbare Fotos" auf einzelne Bilder setzen.
Gut vorstellen könnte ich mir zusätzlich ein Rollenrecht, Fotogallerien freizugeben. Das könnte so aussehen, dass ein Mitglied mit dem Recht, Fotos hochzuladen, die jeweilige Veranstaltung hochlädt und ggf. je Bild festlegt, welche Bilder intern und welche öffentlich sind. Ist die Veranstaltung durch einen Berechtigten freigegeben, können einmal als intern gesetzte Fotos nicht wieder öffentlich gemacht werden (außer durch den Benutzer mit dem Freigaberecht).
VG - Joesch
Fotogallerie - interne und externe Bilder
Hi Joesch,
vorstellen könnte ich mir sowas auch. Allerdings müssen wir bis dahin erst einmal die Bilder in der DB haben.
Bei der Konfiguration von Intern/Extern müsste man aber eine relativ einfache und übersichtliche Steuerung finden, da dieses Feature ansonsten sehr unübersichtlich werden kann.
Gruß
Fasse
vorstellen könnte ich mir sowas auch. Allerdings müssen wir bis dahin erst einmal die Bilder in der DB haben.
Bei der Konfiguration von Intern/Extern müsste man aber eine relativ einfache und übersichtliche Steuerung finden, da dieses Feature ansonsten sehr unübersichtlich werden kann.
Gruß
Fasse
Hallo Fasse!
Rollenrechte:
(1) Fotos hochladen und bearbeiten
(2) Fotos freigeben
Die Option Sperren in der jetzigen Form würde künftig entfallen.
Mitglieder mit Recht 1 können wie bisher Fotos hochladen und bearbeiten. Jedoch können zunächst nur sie die Bilder sehen (an BenutzerID gebunden). Zu jeder Bildvorschau gibt es neben den jetzigen Icons für Drehen und Löschen ein Optionsfeld "öffentlich", mit welchem der hochladende User festlegt, ob das Bild auch "für die Allgemeinheit" gedacht ist. Zusätzlich kann er ggf. noch eine Bildunterschrift hinzufügen.
Die Einzigen, die zu diesem Zeitpunkt die Bilder auch sehen können, sind die mit Recht 2. Sie bekommen in der Fotogallerie statt der Icon's hochladen, bearbeiten und löschen zwei Icons "Freigabe intern" und "Freigabe extern". Von der Funktionalität her arbeiten diese genau so wie momentan das Icon "Sperren". Das bedeutet, dass eine Freigabe auch auf diesem Weg wieder zurückgenommen werden kann.
Hat einer Recht 1 und Recht 2, kann er über seine Bilder "selbst bestimmen" (z.B. Vorstand).
VG - Joesch
Da hast du natürlich völlig recht. Ich könnte mir folgendes Vorgehen vorstellen:fasse hat geschrieben:Bei der Konfiguration von Intern/Extern müsste man aber eine relativ einfache und übersichtliche Steuerung finden, da dieses Feature ansonsten sehr unübersichtlich werden kann.
Rollenrechte:
(1) Fotos hochladen und bearbeiten
(2) Fotos freigeben
Die Option Sperren in der jetzigen Form würde künftig entfallen.
Mitglieder mit Recht 1 können wie bisher Fotos hochladen und bearbeiten. Jedoch können zunächst nur sie die Bilder sehen (an BenutzerID gebunden). Zu jeder Bildvorschau gibt es neben den jetzigen Icons für Drehen und Löschen ein Optionsfeld "öffentlich", mit welchem der hochladende User festlegt, ob das Bild auch "für die Allgemeinheit" gedacht ist. Zusätzlich kann er ggf. noch eine Bildunterschrift hinzufügen.
Die Einzigen, die zu diesem Zeitpunkt die Bilder auch sehen können, sind die mit Recht 2. Sie bekommen in der Fotogallerie statt der Icon's hochladen, bearbeiten und löschen zwei Icons "Freigabe intern" und "Freigabe extern". Von der Funktionalität her arbeiten diese genau so wie momentan das Icon "Sperren". Das bedeutet, dass eine Freigabe auch auf diesem Weg wieder zurückgenommen werden kann.
Hat einer Recht 1 und Recht 2, kann er über seine Bilder "selbst bestimmen" (z.B. Vorstand).
VG - Joesch